Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 1 Geltung und Bedingungen

  1. Angebote, Lieferungen und Leistungen der STE-Consulting (nachfolgend STE) erfolgen, sofern die Vertragspartner nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der STE in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) bestätigt werden.

§ 2 Liefer- und Leistungsumfang

  1. Angebote der STE sind, auch wenn sie in Prospekten, Anzeigen und Katalogen enthalten sind, freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch bezüglich der Preisangaben.
  2. Ein für die STE verbindlicher Auftrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie in einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden.
  3. Änderungen zu Leistungen im Rahmen eines Auftrages behält sich die STE ausdrücklich vor, sofern die Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich verändert wird.
  4. Der vereinbarte Preis- und Leistungsumfang ist verbindlich. Wenn sich die Leistungsbeschreibung nachträglich als unvollständig oder fehlerhaft erweist bzw. wenn Preis- und Leistungsumfang nachträglich geändert oder ergänzt werden, werden die Vertragspartner den Vertrag bezüglich Kosten und Inhalt überarbeiten und eine Einigung über eine angepasste Leistungserfüllung anstreben. Sollte keine Einigung zustande kommen, können beide Parteien den Vertrag kündigen: Die STE kann die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich des Anteils, die STE infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart.

§ 3 Lieferzeit, Verzug

  1. Vereinbarungen über Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn die STE diese schriftlich bestätigt hat. Die STE ist bemüht, Termine und Absprachen in jedem Fall einzuhalten.
  2. Verzögert sich die Ausführungszeit infolge höherer Gewalt, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Auswirkungen der höheren Gewalt zu überwinden. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Krieg, öffentlicher Aufruhr, Streik, Aussperrung, Embargo, Pandemie, Versagung oder Widerrufung behördlicher Genehmigungen, Sabotage, Verkehrsunfälle ohne Verschulden der STE oder ihrer Mitarbeiter oder vergleichbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von der STE liegen. Wird die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Monate verzögert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
  3. Das Recht des Auftraggebers, sich im Falle des Verzugs oder der von der STE zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt bei Leistungen

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Leistungen (Arbeitsergebnisse) aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der STE behält sich die STE das Eigentum an den Arbeitsergebnissen vor.

§ 5 Sachmangel

  1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt des gesetzlichen Verjährungsbeginns.
  2. Ansprüche wegen Sachmängel bestehen nicht, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass der Auftraggeber einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt hat.

§ 6 Haftung

  1. Für Beratungsleistungen der STE, haftet die STE entsprechend den gesetzlichen Regeln nur dann, wenn ein Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von der STE, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der STE beruht. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf maximal 100.000 EURO pro Schadensfall.
  2. Die STE haftet im Falle von ihr zu vertretender Unmöglichkeit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit voll, ist die Unmöglichkeit lediglich durch fahrlässige oder leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden, so ist der Schadenersatz wegen Nichterfüllung auf unmittelbare Schäden begrenzt.
  3. Gerät die STE mit ihren Leistungen in Verzug, so beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung für Verzögerungsschäden auf 5 % des Auftragswertes begrenzt.
  4. Der Auftraggeber haftet, wenn er seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachkommt. Um der STE die gewünschten professionellen und termingerechten Dienstleistungen zu ermöglichen, muss sich der Auftraggeber verpflichten, sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird der STE auf deren Verlagen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen. Außerdem haftet der Auftraggeber, wenn er Empfehlungen, Hinweise etc. von der STE nicht oder lediglich in Teilen realisiert, für alle sich aus der Unterlassung ergebenden Folgen selbst. In diesem Fall können auch gegen Mitarbeiter der STE keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 7 Preise bzw. Vergütung

  1. Unsere Preise verstehen sich netto in Euro.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 8 Zahlung

  1. Rechnungen, die die STE für bereits erbrachte Leistungen erstellt, sind sofort fällig und zu zahlen, sofern nicht Abweichendes vereinbart wurde. Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn die STE über den Betrag verfügen kann. Bei Überweisungen ist dies der Tag der Wertstellung auf dem Konto der STE.
  2. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Die STE ist in diesem Fall berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzuges an Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verlangen.
  3. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, oder der Auftraggeber Zahlungen einstellt, oder wenn der STE andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist die STE berechtigt, unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
  4. Im Falle des Verzuges ist die STE darüber hinaus berechtigt, weitere Teilleistungen zu verweigern oder hierfür Vorauskasse oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Dasselbe gilt, sobald die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist. In diesem Fall ist die STE berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 9 Rechtswahl, Schriftform, Gerichtsstand

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
  2. Ergänzungen und Änderungen der Rechtsbeziehungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  3. Für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen wird für beide Teile Marl als Gerichtsstand vereinbart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss einen Sitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

  1. STE verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Unterlagen des Auftraggebers geheim zu halten und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden.
  2. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, einzuhalten.

§ 11 Urheberrecht / Nutzungsrechte

Alle durch STE erstellten Berichte, Konzepte, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von STE in Textform.

Stand: November 2025
Diese AGB sind Bestandteil aller Angebote, Verträge und Leistungen der STE-Consulting. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, STE-Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.